Erstellt am 23.03.2006 um 21:18 Uhr von Akira
Hallo lutz
bin doch froh das Du Dir dieses nicht vorstellen kannst.
Ein 400€ Jober ist ein 100% Mitarbeiter.
Den brauchst Du nicht zu vierteln.
Erstellt am 23.03.2006 um 22:36 Uhr von Fayence
Akira,
jetzt hast Du Lutz aber sämtliche Illusionen geraubt! Wie soll er denn jetzt noch seine Frage los werden, wie 1€ "Jobber" zu werten sind?
Erstellt am 23.03.2006 um 22:43 Uhr von Lutz
lach Illusionen ist gut ...ich hatte da schon mit gerechnet finde es auch richtig so
aber der hammer dran ist das eine Gewekschft diese auskunft so erteilt hat und somit der BR unter 200 leute fallen würde und auch die freistellung wech ist ..................
LG
Lutz
Erstellt am 23.03.2006 um 23:06 Uhr von Fayence
Dann frage die Gewerkschaft doch noch, wie Ihr Eure 1€ Kräfte zählen sollt. ;-))
Gruß
Fayence
Erstellt am 24.03.2006 um 12:17 Uhr von Barbara
Hallo
400 Euro Kräfte sind normale Teilzeitarbeitnehmer.
Sie sind wie Vollzeitmitarbeir zu zählen.
1 Euro Kräfte sind keine Arbeitnehmer im Sinne der Gesetzes.
Sie sind keine Wahlberechtigte Personen.