Erstellt am 24.03.2006 um 07:09 Uhr von pit47
Hallo Manni,
dieses ist ein heilbarer Mangel. Also der WV gibt dem Listenführer die Liste zurück und dieser hat drei Tage Zeit die Kandidatenliste und die Stützunterschriften dauerhaft zu verbinden (zusammentackern).
Erstellt am 24.03.2006 um 07:15 Uhr von Ramses II
Oh je "Pit47"!
Das ist doch Quatsch!
Wahlvorschlag und Stützunterschriften müssen eine einheitliche Urkunde bilden. Das kann durch zusammentackern geschehen, muss aber nicht.
Wenn beides keine einheitliche Urkunde bildet, dann ist der Wahlvorschlag unwiderruflich ungültig! Das ergibt sich schon alleine aus der Logik!
Schliesslich ist das Zusammentackern ja keine Beschäftigungstherapie für den Listenführer, sondern hat einen handfesten Grund.
Empfehlen würde ich immer, den Wahlvorschlag auf der Vorderseite eines Blattes aufzustellen und die Stützunterschriften auf der Rückseite zu sammeln, das ist das sauberste und sicherste!