Mitarbeiter, die 0 Kinder auf ihrer Lohnsteuerkarte haben, sollen gekündigt werden. Diese MA haben jedoch Kinder, die auf der Karte des Ehepartners stehen. Wie verhält es sich hier bei der Sozialauswahl? Dürfen diese Kinder berücksichtigt werden? Schließlich ist er ja unterhaltspflichtig für die Kinder...
Wie ist das mit ungeborenen Kindern? Wenn bei Kündigungsaussprache das Kind noch nicht da ist, sondern erst 1 Monat später geboren wird... Kündigungsdatum ist erst 1/2 Jahr später... Fällt dieser MA nicht auch mit 1 Kind in die Sozialauswahl?