Wir haben unsere Betriebsvereinbarungen gekündigt. Nun haben wir unseren AG gebeten, die Kosten für die Hinzuziehung eines Anwaltes zu übernehmen, da wir mit den BV's nicht wieder "auf die Schnauze" fallen wollen. Die Formulierungen der bisherigen BV's waren rechtlich wohl nicht so sauber und haben dadurch unser Mitbestimmungsrecht für viele Bereiche ausgehebelt. Unser AG verweigert aber jegliche Kostenübernahme. Unsere Gewerkschaft möchten wir nicht hinzuziehen, weil sie in anderen Verhandlungen größtenteils erhebliche Nachteile für die AN "ausgehandelt" hat. Meine Fragen: Kann der AG jetzt eine Kostenübernahme verweigern? Sollten wir erstmal selber BV's zusammenbasteln und dann einen Anwalt hinzuziehen, wenn wir uns mit dem AG nicht einigen können?
Danke