Hallo,

im November haben wir einen Interessenausgleich und Sozialplan abgeschlossen (wg. Rationalisierung und Auftragsrückgang, sprich weniger Arbeit für die Leute). Die letzten MA werden zum 31.03. gehen. Jetzt haben wir erfahren, dass die Geschäftsleitung doch wieder Einstellungen von Teilzeitleuten vornehmen will (Arbeitszeit für die "Aushilfen": jeden Dienstag und am Monatsanfang). Im Sozialplan haben wir zwar ausgehandelt, dass die entlassenen MA zwar Vorrang haben, aber eine ehemalige Vollzeitkraft wird kaum von den "Dienstagen und dem Monatsanfang" leben können.

Dürfen erst betriebsbedingte Entlassungen vorgenommen werden, mit der Begründung "zuwenig Arbeit" und dann wieder Einstellungen von Leuten, die so arbeiten wie´s mir besser passt???

Ich für meinen Teil bin über so ein Vorgehen entsetzt und möchte, wenn´s geht, gerne dagegen vorgehen. Gibt es für uns als BR eine Möglichkeit????

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

nina