Wir sind ein Betrieb mit 50 Angestellten. Die Wahl soll am 23.04.06 stattfinden. Die Wahlvorschlagliste hängt seit dem 08.03.06 aus und müßte am 22.03.06 abgehängt werden. Nun ist sie seit dem 19.03.06 ungültig, da auf der Liste gestrichen wurde und es hängt seit dem Tag eine neue Liste aus ( daneben die ungültige Liste). Muß diese neue Liste vom 19.03. jetzt auch wieder 2 Wochen hängen oder muß sie auch am 22.03.06 abgehängt werden? Bei 50 Angestellten müssen ja 5 Betriebsratsmitglieder gewählt werden. Müssen unbedingt doppelt so viel Kandidaten sein oder reichen z.Bsp. auch 7 oder 8?