Erstellt am 28.03.2006 um 12:55 Uhr von Homeland25
Läuft der Vertrag nicht automatisch bis zum nächsten Prüfungstermin weiter? Glaube ich doch, daß das irgendwo steht!
Erstellt am 28.03.2006 um 13:00 Uhr von Angi1
Hallo Joe,
im BBiG (berufsbildungsgesetz) § 14 Abs 3 steht
"Besteht der Asuzubildende die Abschlußprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung höchstens um 1 Jahr"
Vielleicht hilft dir das weiter.
MfG
Angi1