Hallo,

jetzt noch schnell eine Frage zu den Einsprüchen zur Wählerliste:

Welche Möglichkeiten hat man ?
Wann kann man vor das Arbeitsgericht gehen ?
Geht auch eine einstweilge Verfügung gegen eine Entscheidung des Wahlvorstandes ?
Hintergrund ist die Wählerliste.

Ich habe jetzt gehört das man in einer 2 Wochen Frist, Einsprüche beim Wahlvorstand schriftlich einreichen kann. Was passiert wenn der Einspruch vom Wahlvorstand abgelehnt wird, muss man dann bis nach der Wahl
warten und dann Einspruch erheben und gilt hier die Regel mindestens 3 Mitarbeiter müssen vor das Arbeitsgereicht gehen ?

Vielen Dank im voraus
Gruss
Dirk