Erstellt am 20.03.2006 um 12:13 Uhr von einfachIch
hallo @Baehr6,
kann es sein das Ihr 6-Neulinge euch da zu sehr unter Druck setzen lasst.
rein rechnerisch seit Ihr ja die Mehrheit, oder ?
vielleich solltet Ihr da mal die Ruhe behalten und euer Mehrheitsrecht sinnig einsetzen.
- Warum stimmt Ihr für eine Tagesordnung die Euch überrumpelt ?
- Warum stimmt Ihr für Dinge, bei denen Ihr euch nicht sicher seit ?
- Warum fragt Ihr nicht nach auf welcher Rechtsgrundlage die Gewerkschaft an der k-Sitzung teilnimmt ?
Hat dieser Gewerkschaftsvertreter vielleicht auch noch bei der Wahl "mitgemischt"
Erstellt am 20.03.2006 um 12:24 Uhr von baehr6
hallo einfachich,
mit Deinen Aussagen trifst Du genau was mich zur Zeit bedrückt, das ich aus Unerfahrenheit und Dummheit mich hier hab so überfahren lassen.
Wenn ich könnte würde ich dies zurückdrehen.
Nur ist es jetzt einmal geschehen nun stellt sich für mich die große Frage, ob man auf dieser Basis überhaupt zum Wohle der Mitarbeiter und des Betriebes arbeiten kann
Gruss
Baehr6
Erstellt am 20.03.2006 um 12:31 Uhr von einfachIch
Na, noch ist ja nicht aller Tage abend .....
die nächste BR sitzung kommt. Wenn Ihr 7 dann "eure" TOP einreicht und da auch den Einen oder Anderen Beschluss noch mal prüfen möchtet, ist das legetim.
Auch kann ein BR-Vorsitzender abgewählt werden (ihr Neulinge seit ja in der Mehrzahl).
also nicht angst haben, Verantwortung übernehmen !
Erstellt am 20.03.2006 um 12:35 Uhr von Frank B.
Sollten die Beschlüsse so gravierend falsch sein, nach eurer Meinung, kann man die Aussetzung der Beschlüsse auf die Tagesordnung setzen lassen.
Zu diesem Thema empfielt sich das Studium des §29 BetrVG, wenn ihr einen FITTING oder Däubler habt solltest du da mal rein schauen.
Man kann nur lernen, das ihr euch überrumpeln lassen habt ist halt passiert. Deshalb solltet ihr 6 euch vielleicht mal zusammensetzen und euer weiteres Vorgehen absprechen. Wenn ihr im Betriebsrat Ausschüsse bildet, solltet ihr zusehen, dass jemand von euch dort vertreten ist.
Erstellt am 20.03.2006 um 12:47 Uhr von einfachIch
richtig @Frank B. wie komme ich nur auf 7 (18947) wo ich doch sonst bei 6 (sex) immer aufpasse,
Erstellt am 20.03.2006 um 12:48 Uhr von w-j-l
@baehr6
spannende Frage an Dich: Häufig finden die k-Sitzungen schon vor Beginn der Amtszeit des neuen BR statt. War denn die Amtszeit des alten BR überhaupt schon abgelaufen? Solange kann der neue BR nämlich wirksam gar keine Beschlüsse mit Außenwirkung fassen.
Zu Deinen Fragen:
1. das ist ja rein hypothetisch. Was wäre wenn. Also brauchst Du das noch nicht weiter zu überlegen. Wenn er seinen Stellvertreterwunsch nicht bekommen hätte ..... naja, dann hätte er halt wieder zurücktreten können.
2. Zur Teilnahme eines VErtreters der Gewerkschaft kann, aber muss kein Beschluss gefasst werden. §31 BetrVG. 1/4 der BR-Mitglieder können die Teilnahme beantragen, und dann kann der teilnehmen.
3. Die konstituierende Sitzung besteht in der Regel mindestens aus den Wahlen. Da dies klar ist, und vom WV in der Regel so auch auf der Einladung bekannt zu geben ist, steht die TO diesbezüglich eigentlich fest.
Einige Kommentatoren sagen, dass weitere TOPs zu Beschlüssen des BR in der Sitzung nur dann aufgenommen werden können, wenn der vollzählig anwesende BR dies einstimmig beschließt. Diese Kommentierung ist aber teilweise strittig.
Grundsätzlich müssen die BR-Mitglieder rechtzeitig über die TO informiert sein. Was "rechtzeitig" ist, kann der BR im Rahmen der Kommentierung zum BetrVG auch in einer Geschäftsordnung definieren.
Gruesse
w-j-l
Erstellt am 20.03.2006 um 13:59 Uhr von Baehr6
hallo w-j-i,
hab da noch 2 Fragen.
1. Das beantragen durch 1/4 der BR-Mitglieder wird das irgendwo festgehalten oder geschieht das auf Zuruf.
2. Endet die Amtszeit des alten BR mit Beendigung der K-Sitzung des neuen BR oder endet die Amtszeit konkret nach 4 Jahren das heißt am 20.03.2002 gewählt Amtszeit endet am 19.03.2006 und nicht am 15.03.2006 nach K-Sitzung.
Gruss
Baehr6
Erstellt am 21.03.2006 um 11:57 Uhr von w-j-l
zu 1.
Da es Aufgabe des BRV ist, zur Sitzung einzuladen, und auch sozusagen "das Hausrecht" auszuüben, muss auch er die Gewerkschaftvertreter einladen. Deshalb muss dieser Antrag ggf. an den BRV gestellt werden. Darüber muss aber, wenn 1/4 der BR-Mitglieder den Antrag stellen, nicht abgestimmt werden. Wenn nur ein oder zwei (Weniger als 1/4) den Antrag stellen, dann muss ein Beschluss gefasst werden.
2. genau so.
Bei vorgezogenen Wahlen beginnt die Amtszeit mit Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses. Ebenso bei der ersten Wahl danach im Regelzeitraum.
Danach dauert die Amtszeit immer genau 4 Jahre.
Die Amtszeit hat grundsätzlich mit dem Wahltag oder der Konst-Sitzung nichts zu tun.