Wir haben im Mai Betriebsratswahlen. Bei uns werden die Formulare für die Wahlvorschläge und für die Stützunterschriften durch den Wahlvorstand ab dem Aushang des Wahlausschreibens ausgegeben. Müssen diese Formulare für alle Kandidaten oder Listenvertreter identisch sein? Können wir als WV auch Formulare annehmen und akzeptieren, welche nicht mit den angegebenen Formularen identisch sind? Ist es zulässig, dass bereits Stützunterschrift auf eigenen Formularen gesammelt werden, ohne dass diese durch den WV ausgeändigt wurden?