Erstellt am 19.03.2006 um 11:56 Uhr von Mona-Lisa
hallo Petufa!
die Minderheitsregelung sagt aus, das die Quote ( in eurem Fall 2 Frauen )
erfüllt sein muss.
Das heißt aber nicht, dass keine weiteren Frauen in den BR kommen können!
Mindestens heißt, dass nicht nur 2, sondern jederzeit weitere Betriebsrätinnen mit entsprechender Stimmenzahl in das Gremium reinkommen!
Theoretisch könnte euer BR aus z.B. 7 Frauen und nur 2 Männern bestehen.
Denkt daran, dass bei den Ersatzmitgliedern auch die Quotenregelung gilt!
1 Frau ist bei einer Sitzung verhindert, also muss eine Frau, wenn vorhanden, als Ersatz geladen werden. Gemäß nächster Höchstzahl.
Erstellt am 19.03.2006 um 15:01 Uhr von DiDre
Hallo Petufa,
es gibt das "Minderheitengeschlecht" und die "Mindestsitze" hierfür.
Mindestsitze drückt aber nur die Mindestanzahl aus, die nicht unterschritten werden darf bzw. wie wieviele Personen hiervon mindestens in den BR kommen.
Theoretisch könnten sogar 9 Frauen in den BR kommen, wenn es soviele weibliche Kandidtaten gibt und diese über die meisten Stimmen verfügen.
Erstellt am 19.03.2006 um 16:11 Uhr von Mona-Lisa
hallo DiDre!
habe nicht`s anderes behauptet!
Mona-Lisa
Erstellt am 19.03.2006 um 17:00 Uhr von DiDre
Hallo Mona-Lisa
Hab ich was anderes behauptet? Darf ich nicht auch eine Antwort geben?
Erstellt am 20.03.2006 um 08:25 Uhr von Mona-Lisa
Hallo DiDre,
Nicht gleich beleidigt sein!
Ich glaube, es ist wichtiger, dass andere BR-Mitglieder sehen, mit welchen Probleme zum Teil in den Betrieben gekämpft wird! Viele BR sind froh (nicht nur neue), dass wie hier im Forum doch mit Fragen kommen können, ohne gleich dumm angemacht zu werden!
Ich denke mir, dass wir da doch wieder einer Meinung sind!
Stimmt`s?
Ich wünsch dir einen schönen Tag
Mona-Lisa