Hallo
Unser neuer Betriebsrat setzt sich aus mehreren Listen zusammen,wobei eine davon die absolute Mehrheit hat.Gibt es gesetzliche Grundlagen wobei Vorsitzender und Stellvertreter in einem Wahlgang gewählt werden?
Dadurch würde bei uns die Möglichkeit bestehen den Stellvertreter zu stellen,da die stärkste Liste keine zwei drittel Mehrheit hat.
Gruß Skyfox