Erstellt am 17.03.2006 um 17:50 Uhr von packer
hi piet,
nach der wählerliste, also nach der anzahl der mitarbeiter am tag der erstellung bzw. aushang.
die wahlberechtigten können aber variieren, je nach zu oder abgang. deswegen ist diese wählerliste ständig zu aktualisieren. wer nicht drauf steht, kann nicht wählen. das ist meistens interessant bei neueinstellungen oder leiharbeitern.
gruß,
packer
Erstellt am 17.03.2006 um 21:46 Uhr von Fayence
Piet, die Zahl der Mitarbeiter richtet sich wohl eher über einen beliebig langen Zeitraum nach der Zahl der Mitarbeiter -zumindest solange ein Betrieb existiert-.
Wer am Wahltag noch alles beschäftigt oder auch noch nicht beschäftigt ist, ist nicht immer so zu sagen.
Was möchtest Du denn genau wissen? Welche Information benötigst Du wofür? Dann kann Dir auch vielleicht geholfen werden!
Gruß
Fayence
Erstellt am 20.03.2006 um 12:23 Uhr von Piet
Hallo Packer, Hallo Fayence,
wir sind derzeit 100 Mitarbeiter bei uns im Betrieb - das bedeutet 5 BR. Wenn wir jetzt bis zum Wahltag noch jemanden zusätzlich einstellen - nach Abgabe der Wählerliste an den Wahlausschuss, bedeutet das dann, dass es 7 BR´s geben muss? oder gilt die vorherige Zahl?
Gruß
Piet
Erstellt am 20.03.2006 um 12:31 Uhr von w-j-l
Hallo Piet,
der WV muss vor dem Wahlausschreiben prognostizieren, wie sich die AN-Zahl entwickeln wird, das heißt, wieviele AN "regelmäßig" im Betrieb beschäftigt sind bzw. sein werden.
Danach richtet sich die Ermittlung der Zahl der Betriebsratsmitglieder. Diese liegt dann mit Aushang des Wahlausschreibens grundsätzlich FEST, unabhängig davon, ob sich die Zahl der Betriebsangehörigen bis zum Wahltag noch geringfügig vergrößert oder verringert.
Die Wählerliste muss im Rahmen der erlaubten Änderungen gemäß §4 WO noch bis einschließlich zum Tag vor der Wahl nachgeführt werden.
Diese Zahl von Wahlberechtigten am Tag der Wahl zählt dann auch ggf. als "Stimmengewicht" in einem Gesamtbetriebsrat.
Im Falle z.B. des Initiativrechts des BR für Personalauswahlrichtlinien (>500 AN) zählt die Zahl der regelmäßig Beschäftigten jeweils zum aktuellen Zeitpunkt. Das ist - denke ich mal - der Hintergrund für die Antwort von Fayence.
Erstellt am 20.03.2006 um 13:44 Uhr von Fayence
@w-j-l
War nicht der Hintergrund meiner Antwort. Wollte piet nur bemühen, seine Frage zu konkretisieren, was er nun auch getan hat.
@ piet
Beispiel: In unserem Betrieb stehen auf der Wählerliste aktuell 983 Wahlberechtigte, würde bedeuten, einen 13er BR zu wählen.
Wir wissen aber -Aussage AG / Stellenplan / Stellenausschreibungen- dass für dieses Jahr noch 35 Einstellungen geplant sind.
Somit wählen wir einen 15er BR.
Um hier bezüglich der BR-Grösse keinen Fehler zu machen, gerade wenn es um den Grenzbereich geht, fragt sehr genau beim AG nach, wie die Personalplanung aussieht. Prognosen müssen/sollten gesichert sein!
Gruß
Fayence