Wir haben heute aus einem Aushang erfahren, dass morgen nachmittag eine neue Telefonanlage (ISDN - Nebenstellenanlage) eingeführt wird. Nach § 87 Abs. 1, Ziff. 6 ist diese Maßnahme mitbestimmungspflichtig. Wir wurden aber nicht einmal direkt informiert.
Als erstes habe ich für morgen früh eine Sitzung einberufen. Natürlich könnten wir mit einer einstweiligen Verfügung nach § 23 Abs. 3 diese Maßnahme stoppen. Das würde aber die Stimmung zwischen BR und GL endgültig vergiften.
Hat jemand einen Tipp, wo ich auf die schnelle eine gute Vorlage für eine Betriebsvereinbarung zum Thema "Überwachung mit Telekommunikationssystemen" oder ähnlich herbekomme? Die könnten wir dann unseren Bedürfnissen anpassen und so unserer GL morgen die Pistole auf die Brust setzen...
Danke im voraus für Eure Antworten.