Hallo, ich habe eine Frage:
Darf der Wahlvorstand die Belegschaft schon im Vorfeld davon informieren das bereits Listen abgegeben sind obwohl der endgültige Termin der Listen abgabe erts der 20.03.2006 ist.
Darf er den Mitarbeitern mitteilen von wem die Listen sind (quasi listensprecher)???
Darf die Belegschaft abgebene Listen einsehen, um dann zu entscheiden ob sie auch eine weitere Liste abgeben möchte??
Viele Mitarbeiter wissen nämlich nicht ob sie eine Liste machen sollen, oder es von Interessen Vertretern bereits Listen gibt. (Die Belegschaft möchte so eine splittung verhindern).
Für eine Antwort bin euch sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüssen

Holger