Erstellt am 13.03.2006 um 12:44 Uhr von pit47
Hallo theduke,
sind diese Entlassungen nur Befürchtungen des Arbeitgebers oder gibt es eine konkrete Personalplanung an die der BR beteiligt ist ?
Wenn es nur Befürchtungen und keine konkreten Entscheidungen des AG gibt, braucht der Wahlvorstand diese nicht berücksichtigen.
im anderen Fall müßt ihr das Wahlausschreiben ändern
Wenn der Termin für die Wahlvorschläge noch nicht abgelaufen ist, könnt ihr mit den geänderten Zahlen den Termin um eine Woche verschieben, sonst muß der Wahltermin verschoben werden.
Erstellt am 13.03.2006 um 13:01 Uhr von Fayence
Hallo theduke,
da Euch zum Zeitpunkt "Wahlausschreiben" dieser geplante Stellenabbau anscheinend nicht bekannt war, bleibt alles wie es ist.
Dann wurde die BR-Größe von Euch korrekt bestimmt und die Wahl muss auch so weiter laufen. Lasst Euch da von Eurer Geschäftsführung nicht in´s Bockshorn jagen!
Gruß
Fayence
Erstellt am 13.03.2006 um 16:19 Uhr von Devil
Hallo,
hier ist erstens der Zeitpunkt des Wahlausschreibens u. letztendlich der Wahltag entscheidend. Alle Wahlberechtigten dürfen vorerst wählen. Eine Änderung der Anzahl der BR-Mitglieder erfolgt erst bei Änderung der Arbeitnehmerzahl. Solange das Arbeitsverhältnis noch besteht, darf mitgewählt werden.
Ganz wichtig: Der neu gewählte BR sollte sich sofort mit dem AG zusammensetzen u. einen Sozialplan aufstellen. Unterstützung solltet ihr euch auch bei der Gewerkschaft u. beim örtlichen Arbeitsamt holen.!!!
Devil
Erstellt am 13.03.2006 um 17:07 Uhr von Fayence
"hier ist erstens der Zeitpunkt des Wahlausschreibens u. letztendlich der Wahltag entscheidend."
Devil, schreib bitte nicht so einen Unsinn!!!
Die Anzahl der Wahlberechtigten am Wahltag hat weder einen Einfluss auf die Anzahl der zu wählenden BR-Mitglieder, noch auf die Minderheitensitze.
Entscheidend ist die Angabe im Wahlausschreiben.
Für die Feststellung der regelmäßig Beschäftigten, muss in die Vergangenheit und auch in die Zukunft geblickt werden. War dem WV die "geplante" Stellenreduktion zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt, wurden die zu wählenden BR-Mitglieder mit Anzahl 9 richtig benannt. Punkt, fertig, aus!
Und dass dieser Stellenabbau bei Erlass des Wahlausschreibens nicht bekannt war, geht für mich aus der Fragestellung klar hervor.
@theduke
Jetzt bis Du dran, uns aufzuklären!
Erstellt am 13.03.2006 um 18:50 Uhr von Devil
Hallo Fayence,
wenn ich da etwas falsch gelesen habe, nehme ich meine Aussage gerne zurück.
Aber theduke schrieb:.....zum Zeitpunkt als wir das "Wahlschreiben" veröffentlicht haben und zum Zeitpunkt der Wahl haben wir über 250 wahlberechtigte Mitarbeiter.
Demnach ist die Anzahl 9 richtig.
Vielleicht habe ich es schlecht formuliert, aber von einer Änderung der Anzahl der Wahlberechtigten habe ich nichts geschrieben.
Im Grunde genommen habe ich nur bestätigt, dass alles so bleibt, wie es im Wahlausschreiben steht u. keiner Änderung bedarf.
Mit der Änderung der Anzahl der BR-Mitglieder (9 auf 7) meinte ich nur, dass sich aber später etwas ändern kann, falls der geplante Stellenabbau erfolgt. Dieser Stellenabbau ist aber nur geplant!!
Lasse micht gerne wieder korrigieren! *g*
Gruss
Devil
Erstellt am 13.03.2006 um 22:29 Uhr von Fayence
Devil, die Korrektur ist schon da! *Doppelgrins*
"Mit der Änderung der Anzahl der BR-Mitglieder (9 auf 7) meinte ich nur, dass sich aber später etwas ändern kann, falls der geplante Stellenabbau erfolgt."
Wenn Du mit "später" die nächste BR-Wahl meinst, könnte es in der Tat so sein, dass nur 7 BR´s zu wählen sind.
Ich glaube aber nicht, dass Du es so gemeint hast! Oder sollte ich mich da vertun?
Und wenn der geplante Stellenabbau dem Wahlvorstand zum Zeitpunkt des Erlasses des Wahlausschreibens bekannt war, hätte er z.B. nur 7 BR wählen lassen dürfen. Auch wenn am Tag der Wahl über 250 Wahlberechtigte wählen dürfen.
Auch die Zahl der Wahlberechtigen wird zum Zeitpunkt der Wahl oftmals und völlig korrekt eine andere, als im Wahlausschreiben sein.
Gruß
Fayence