Erstellt am 13.03.2006 um 10:15 Uhr von BRV-G.Rommel
Das reicht vollkommen aus.
Wenn der MA Unbekannt verzogen ist möchte er vielleicht auch nichts mehr mit dem Unternehmen zutun haben weil er eigendlich schon ausgeschieden ist?
Erstellt am 13.03.2006 um 10:28 Uhr von Franz-Josef
Ausgeschieden nicht, die MA(in) ist in Erziehungsurlaub.
Aber danke für die Antwort.
Gruß
Franz-Josef
Erstellt am 13.03.2006 um 11:51 Uhr von w-j-l
Eigentlich müßt der AG ja die richtige Adresse haben. Ha er aber wohl, wie Dein Beispiel zeigt, nicht immer kurzfristig.
Ihr könnt es natürlich nochmals versuchen, aber euer bisheriges Bemühen genügt auch.
Nehmt den Fall einfach ins Protokoll des WVs auf.
Erstellt am 13.03.2006 um 21:44 Uhr von Akira
Hallo
Den Fall haben wir auch, es lagt daran die MA in Erziehungsurlaub hat ihre
neue Adresse nicht gemeldet.
haben sie ausfindig gemacht, denn so ein Betrieb mit ca 150 MA ist wie ein Dorf.
Es geht keiner verloren.