Hi,

ich bin gerade auf das Urteil 10 TaBV 94/04 vom LAG Düsseldorf gestoßen, nachzulesen unter http://www.verdi-bub.de/urteile/archiv/archivdb/2006_011.

Meine Frage ist, ob jemand weiss, bis wohin eine Paraphe reicht bzw. wann daraus eine Unterschrift wird. Konkretes Beispiel: es sind zwei getrennte Worte erkennbar, von denen jeweils der Anfangsbuchstabe erkennbar ist, mehr jedoch nicht. Ist das eine rechtsgültige Unterschrift? Dies könnte ja für die Gültigkeit einer eingereichten Vorschlagsliste durchaus von Belang sein.

Danke und viele Grüße
Klaus