Nach einem Betriebsübergang (Fa. A -> Fa. B) sind uns Arbeitnehmern auf freiwilliger Basis neue Arbeitsverträge angeboten worden. Die neuen Verträge der Fa. B bieten einige Vorteile, so daß vermutlich alle einen neuen Vertrag abschließen wollen.
Inzwischen liegen uns die Verträge vor. Darin heißt es:
"Der Arbeitsvertrag tritt am .... (Datum Betriebsübergang) in Kraft. Als Eintrittstag für Ansprüche aus Arbeits- und Sozialordnung, Tarifvertrag und Gesetz gilt der .... (= Datum des Eintrittsdatum bei der Fa. A). Die Ansprüche aus der Alters- und Hinterbleiebenversorgung werden seperat geregelt. ..."

Frage: Ist diese Formulierung korrekt?
Wichtig ist uns, daß die Jahre bei der Fa. A nicht nur für Renten, usw. angerechnet werden, sondern im Falle einer betriebsbedingten Kündigung als vollwertige Betriebszugehörigkeit bzw. auch für Abfindungen angerechnet werden.

Ich freue mich über aufschlußreiche Antworten.