Inzwischen liegen uns die Verträge vor. Darin heißt es:
"Der Arbeitsvertrag tritt am .... (Datum Betriebsübergang) in Kraft. Als Eintrittstag für Ansprüche aus Arbeits- und Sozialordnung, Tarifvertrag und Gesetz gilt der .... (= Datum des Eintrittsdatum bei der Fa. A). Die Ansprüche aus der Alters- und Hinterbleiebenversorgung werden seperat geregelt. ..."
Frage: Ist diese Formulierung korrekt?
Wichtig ist uns, daß die Jahre bei der Fa. A nicht nur für Renten, usw. angerechnet werden, sondern im Falle einer betriebsbedingten Kündigung als vollwertige Betriebszugehörigkeit bzw. auch für Abfindungen angerechnet werden.
Ich freue mich über aufschlußreiche Antworten.
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Betriebsübergang
Als BR beim Übergang auf einen neuen Inhaber sicher mitbestimmen