Hallo und guten Tag zusammen,

ich habe eine wichtige Frage und finde dazu keine klare Antwort im Forum.

Also: Wir haben in unserem Betrieb Listenwahl. Dazu haben wir eine Wahlvorschlagliste mit Kandidaten aufgestellt, die auch die entsprechenden Zustimmungserklärungen unterschrieben haben. Ausserdem haben wir eine Liste mit Stützunterschriften erstellt.
Jetzt wird uns vorgeworfen, dass laut Paragraf 14 (4) jeder Wahlvorschlag, also jede Wahlvorschlagliste von 5 % der Wahlberechtigten unterschrieben sein muss.

Wie genau muss ich das verstehen. Ich dachte, dass dafür die Stützunterschriftenliste da ist. Auf der Wahlvorschlagliste stehen doch nur die Wahlkandidaten, warum sollen da andere unterschreiben, die sich nicht wählen lassen wollen.

Hört sich kompliziert an, aber ich denke, ihr wisst was ich meine.

Gruss und danke im voraus

nick