Erstellt am 11.03.2006 um 10:23 Uhr von Fayence
Hallo Pedro,
ein Wahlvorstand muss nach meiner Auffassung mit der notwendigen Konsequenz gegen einen solchen Manipulationsversuch vorgehen.
Es handelt sich für mich um zumindest 2 Straftatbestände: Betrugsabsicht und Missbrauch einer Vertrauensstellung.
Auch wenn der "Versuch" folgenlos geblieben ist, würde ich juristisch gegen den "Wahlfälscher" vorgehen. Zumal es sich um einen bestellten Wahlhelfer oder sogar ein Mitglied des Wahlvorstandes gehandelt haben muss.
Hier gilt es für mich, ein klares Zeichen zu setzen, denn die nächsten Wahlen kommen bestimmt!