Hallo zusammen,
mein Problem, bzw. Frage sieht wie folgt aus. Wir sind ein Unternehmen mit 521 wahlberechtigten MA. Es wird eine Listenwahl stattfinden, da mehrere Listen im Umlauf sind. Jetzt ist mir als WV Vorsitzenden ueber einen Listenfuehrer zu Ohren gekommen, dass eine andere Listenfuehrerin ihre Kanditatenvorschlagsliste noch nicht abgeschlossen hatte und trotz allem bereits Stuetzunterschriften gesammelt hat. Ich weiss, dass dies ein Wahlanfechtungsgrund sein kann, falls die Liste zur Wahl zugelassen wird. Ich weiss auch, dass wir als WV dieses bei der Listenfuehrerin "beanstanden" koennen.... Nur die Frage wie beanstandet man so etwas. Koennen wir als WV der Listenfuehrerin vorschreiben, dass sie eine "neue" Liste ausstellen muss, natuerlich erst die Kandidatenvorschlagsliste schliessen, bevor sie die Stuetzunterschriften sammelt ?
Falls sie dieser Aufforderung nicht nachkommt... koennen wir ihre "urspruengliche" Liste nicht zur Wahl zulassen ?
Vielen Dank schon mal fuer eure Antworten. Uebrigens die Frist zur Abgabe der Listen ist in einer Woche, also Freitag, den 17.03.2006 - 24:00 h.