Erstellt am 10.03.2006 um 17:09 Uhr von w-j-l
Wenn dies jetzt bereits bekannt ist, dann wird der WV diesen AN als nicht mehr wahlberechtigt von der Wählerliste nehmen. Damit dessen Unterschrift unwirksam. Geschieht dies bevor der WV eine Liste geprüft und als gültig anerkannt hat, wird der WV diese Unterschrift als ungültig werten und eine Nachfrist setzen.
Du solltest also baldmöglichst eine weiter (oder besser mehrere) Unterschrift nachholen.
Gruesse
w-j-l
Erstellt am 10.03.2006 um 19:21 Uhr von Ramses II
Wenn der AN auf der Wählerliste geführt wurde dann ist seine Stützunterschrift auch anzuerkennen.
Erstellt am 10.03.2006 um 20:06 Uhr von Fayence
Richtig, da Blackraven die Stützunterschrift zu einem gültigen Zeitpunkt erlangt hat und auf das Folgeereignis -Versetzung- keinen Einfluss nehmen konnte, bzw. hat diesen "Mangel" nicht zu verantworten.
Erstellt am 11.03.2006 um 15:23 Uhr von w-j-l
@ Fayence und Ramses II
habt ihr dazu Rechtsprechung oder Kommentierung?
Ich meine, dass dieses "Einfrieren" der Wählerliste in bezug auf die Gültigkeit einer Stützunterschrift erst ab dem Zeitpunkt der Prüfung durch den Wahlvorstand möglich ist. d.h. der WV kann in diesem Falle die Behebung eines heilbaren Mangels verlangen, aber er könnte es danach kein weiteres Mal tun, falls weitere Unterzeichner nicht mehr wahlberechtigt sind. Er könnte es natürlich auch nicht mehr tun, wenn er die Liste einmal geprüft und für gültig erklärt hat.
Erstellt am 11.03.2006 um 18:14 Uhr von Fayence
Hallo w-j-l,
wie Du wahrscheinlich auch, habe ich in meinen Kommentierungen nichts dazu gefunden.
Die Frage erübrigt sich aus meiner Sicht dennoch.
Unstrittig ist doch, dass die Stützunterschrift zu einem Zeitpunkt geleistet wurde, als der Kollege noch auf der Wählerliste geführt wurde.
Die Wählerliste muss durch den WV bis zum Tag vor der Stimmabgabe um Ab- und Zugänge aktualisiert werden.
Die Aktualisierungen setzten jeweils einen WV-Beschluss voraus. Somit ist dokumentiert, dass die Stützunterschrift (Willenserklärung) zu einem rechtsgültigen Zeitpunkt geleistet wurde. Oder habe ich hier etwas übersehen?
Eine zusätzliche Stützunterschrift wird jedoch auch nicht schaden!
Gruß
Fayence