Hallo,
hab das Forum die letzten Tage immer wieder verfolgt! Und ich glaube, hier kann mir geholfen werden (ich hoffe doch sehr!!!!):

Das Problem ist folgendes:
In unserem Betrieb sollen demnächst die Wahlen zum BR stattfinden. Der AG ist mit seinen Auskünften nicht gerade großzügig und ich bin dieses Jahr zum ersten Mal mit von der Partie bei der Wahl. Bisher, muss ich leider gestehen, hat sich wohl noch nie jemand wirklich genau damit befasst, was zu einer "ordentlichen" Wahl dazu gehört.

Also, um es kurz zu machen:
Der AG hat vor kurzem einigen Mitarbeitern gekündigt. Es ist jedoch nicht herauszubekommen, wie viele es genau waren und zu wann gekündigt wurde. Durch die Kündigungen rutscht die MA-Zahl auf jeden Fall knapp unter 201.
Frage: In welchem Fall kann ich die gekündigten MA noch mitzählen? Wenn evtl. beabsichtigt ist, neue Stellen in Zukunft zu besetzen, zählt das auch mit?

Und noch eine Frage: Hat jemand schon mal etwas, z.B. gerichtlich, dagegen unternommen, wenn der AG nicht ordnungsgemäß Auskunft erteilen wollte?

Bitte bitte bitte helft mir! Bin ein echt verzweifelter Frischling in Bezug auf Betriebsrats-Wahlen!

Danke im Voraus!

Sabine