Erstellt am 09.03.2006 um 11:27 Uhr von Leo
Hallo,
eurer Wahlvorstand kann die Auskunft beim AG beantragen und muss sie auch kriegen.
Dann weißt du die Zahl der Wahlberechtigen!
gruss,
leo
Erstellt am 09.03.2006 um 11:34 Uhr von pit47
Hallo sabine_der_frischling,
der Wahlvorstand kann die wahlberechtigten MA, die am Tag des Aushanges des Wahlausschreibens im Betrieb sind, auf die Wählerliste setzen. Zu der Größe des Betriebsrates kann der Wahlvorstand rückblickend und vorausschauend annehmen, daß die freien Stellen wieder besetzt werden.
Also annehmen, daß die MA-Anzahl über 201 liegt, wenn der AG etwas dagegen hat kann er beim Arbeitsgericht eine "Einstweilige Verfügung" beantragen oder die Wahl nach dem Wahltag innerhalb von 14 Tagen anfechten.
Erstellt am 09.03.2006 um 11:54 Uhr von Sonja
Wenn das Gericht sich später mal mit eurem Fall befassen sollte würde ich vorsichtshalber folgendes Schreiben an den AG schicken.
MusterFormular:
Anschreiben an den Arbeitgeber zur Erstellung der Wählerliste
Absender Wahlvorstand .....
An die Geschäftsleitung
im Haus
Anforderung der Liste aller Mitarbeiter/innen (einschl. Leiharbeiter/innen)
Sehr geehrte/r Frau/Herr ...........,
Grundlage einer korrekten Betriebsratswahl ist eine vollständige Liste aller Mitarbeiter/innen und nach neuestem BetrVG § 7 Abs. 2 auch der Leiharbeiter/innen unseres Betriebs. Um diese zu erstellen, brauchen wir Ihre Hilfe und Unterstützung. Auf Ihre gesetzliche Mitwirkungspflicht weisen wir hin (§ 2 Abs. 2 WO).
Bitte erstellen Sie für den Wahlvorstand die Liste, die folgende Angaben in Spalten enthalten sollte
lfd. Nr.
Familienname
Vorname
Geburtsdatum (tt.mm.jjjj)
Funktion im Betrieb
Gruppe (Eintrag siehe unten)
Leiharbeiter eingesetzt seit (tt.mm.jjjj)
Hinweis*
Bearbeitungsvermerk (bleibt leer)
*Hilfreich wären für uns auch Hinweise im Feld “Hinweise”, warum Sie eine/n Mitarbeiter/in für nicht wahlberechtigt halten (z.B. leitender Angestellter, freier Mitarbeiter usw.)
sortiert nach Gruppen
Frauen
innerhalb der Gruppe nach Alphabet
Männer
innerhalb der Gruppe nach Alphabet
Leiharbeitnehmer
innerhalb der Gruppe nach Alphabet
Nicht Wahlberechtigt
innerhalb der Gruppe nach Alphabet
möglichst zweifach (ein Exemplar auf Papier, ein Exemplar auf Datenträger im CSV-Format (Spalten getrennt durch Semikolon, Dateierweiterung .txt )).
Da der Wahlvorstand an gesetzliche Fristen gebunden ist, bitten wir um Eingang bis spätestens ........
Mit freundlichen Grüßen
.........................................
Vorsitzender des Wahlvorstands
PS: Bitte denken Sie auch daran, dass der Wahlvorstand die Wählerliste ständig aktualisieren muss. Das ist nur möglich, wenn Sie uns unverzüglich und regelmäßig über jede Veränderung in der Belegschaft informieren.
Erstellt am 10.03.2006 um 10:45 Uhr von Benno_BRB
und was ist mit Eurem BR?
Der hat doch die Kündigungen zu Beurteilen und hernach zu bestätigen oder zu verneinen.
was ist mit anhängigen Kündigungsschutzklagen der betroffenen?
...
Benno