Erstellt am 08.03.2006 um 15:08 Uhr von ThoBu
Hallo Nick.
Die GF darf bei einem personellen Einzelgespräch eines MA, nicht die Anwesenheit eines BR-Mitglieds verbieten. Also einfach gesagt: Jeder MA hat das Recht bei einem GF-Gespräch ein BR-Mitglied als Unterstüzung mitzunehmen.
MfG
ThoBu
Erstellt am 09.03.2006 um 11:17 Uhr von Nick
Danke Thobu,
bleibt noch der zweite Teil der Frage. Zwischenzeitlich habe ich mich ein wenig mit den Begriffen Bossing und Mobbing auseinandergesetzt. Ich sehe hier klares Bossing. Da ich schon mehrfach den GF auf den Umgang mit der speziellen MAin angesprochen habe, sollte jetzt der nächste Schritt folgen.
Was schlagt ihr vor? Ein weiteres Gespräch mit ihm finde ich überflüssig. Soll man ein Gespräch mit der Personalabteilung suchen oder hat einer Erfahrung mit einem externen Mediator?
Gruß
Nick
Erstellt am 09.03.2006 um 11:29 Uhr von Rattle
hallo, Nick
vielleicht hilft dir das hier weiter, Landesarbeitsgericht Thüringen , Urteil vom 10.04.2001 - 5 Sa 403/00:
http://www.anderfuhr-buschmann.de/urteile/lag_thueringen_5_sa_403_00.htm
ich hoffe der link ist o.k.
mfg