Erstellt am 08.03.2006 um 14:07 Uhr von Kölner
Egal wie die Reihenfolge ist...dann ist eine Listenwahl angesagt!
Erstellt am 08.03.2006 um 14:11 Uhr von Waupe1
Zählt dann die Reihenfolge der Kandidaten so wie auf der ersten Vorschlagsliste???
Erstellt am 08.03.2006 um 14:17 Uhr von Kölner
Jawohl...wenn sie denn eindeutig erkennbar.
Erstellt am 08.03.2006 um 14:27 Uhr von Waupe1
Was heißt das, "wenn sie denn eindeutig erkennbar sind", laut Wahlausschreiben ist die Form ja vorgegeben
Erstellt am 08.03.2006 um 15:38 Uhr von Abakus
Die erste Liste ist von vornherein auch eine Liste. Sie muß, wie alle anderen Listen, mit erkennbarer Reihenfolge der Kandidaten und mit Stützunterschriften eingereicht werden. Erfolgt dann doch Listenwahl, steht die Reihenfolge auf der ersten Liste unveränderlich fest.