Erstellt am 08.03.2006 um 13:14 Uhr von Kölner
Der § 70 BAT macht es möglich: "Ansprüche aus dem AV werden nur ein halbes Jahr rückwirkend bezahlt".
Die Frage ist, ob dem AG in irgendeiner Weise eine Schuld nachzuweisen ist, die wiederum Ansprüche des AN über die "TV-Ausschluss-Zeit" hinaus bedingen könnten. Wurde der AG z.B. auf den falschen OZ des öfteren hingewiesen und hat nichts geändert oder sich sogar zu Äußerungen verstiegen wie "das ist schon alles richtig", dann kann diese "Rückrechnungs-Frist" sehr viel länger sein.
Andererseits wird man der AN'in immer wieder vorwerfen können, dass sie die Abrechnung prüfen hätte können. Wenn sie selbige nicht versteht, hat sie sie zu hinterfragen - eben so lange, bis sie selbige versteht.
Ich sehe aus Deiner Schilderung eher schlechte Chancen für die Kollegin - dementsprechend gute für den AG.
Erstellt am 08.03.2006 um 13:16 Uhr von Homeland25
Ich würde sagen, nicht im BAT nachschauen, sondern im zuständigen, vereinbarten Tarifvertrag nachlesen unter "Ausschlussfrist", die kann da nämlich ganz anders lauten, als im BAT, der ja nicht für alle gilt...
Grüße
Erstellt am 08.03.2006 um 13:20 Uhr von Kölner
Gibt es einen anderen TV der Ortszuschläge zahlt?