Hallo Kollegen,

folgender fall:
Die Steuerkarte bzw. Steuerbescheinigungen kommen jedes Jahr später zu den MA. Jetzt ist es schon fast Mitte März.
Laut Personalbüro dürfen die Bescheinigungen erst ende März bzw. Anfang April ausgegeben werden, da es eine steuerrechtliche "Märzklausel" gibt, in der es heissen soll, dass Sonderzahlungen oder Prämien noch für das Vorjahr berechnet werden können.

Meine Frage nun:
Hat der BR ein Mitbestimmungsrecht, wann solche Bescheinigungen an die MA gehen oder liegt das im Ermessen des AG.

Gruß