Erstellt am 07.03.2006 um 20:50 Uhr von Kölner
ne, muss der AG nicht; wenn er aber auch nur einen lehrling übernimmt, dann zunächst die jav.
Erstellt am 07.03.2006 um 20:56 Uhr von Fayence
Kölner, Du hättest aber wenigstens auf den §78a BetrVG hinweisen können.
@Mia
Der Gesetzgeber hat aber zumindest eine Hürde für den AG eingebaut. Dazu einmal den o.g. Paragraphen lesen.