Erstellt am 08.03.2006 um 13:27 Uhr von Homeland25
Der Betriebsrat bleibt natürlichim Amt auch unter neuem AG.
Erstellt am 26.03.2007 um 11:37 Uhr von well03
Was passiert aber, wenn in der Firma eine Umstrukturierung statt findet, wo neue Mitarbeiter eingesetzt werden, oder anderes rum gefragt, was ist ausschlag gebend das neue Wahlen durchgeführt werden müssen?
Erstellt am 26.03.2007 um 13:43 Uhr von DocPille
Dem BR steht ein Übergangsmandat zu,wenn die Organisationsänderung zum Wegfall des bisherigen BR führt oder ein Teil der Arbeitnehmerschaftaus dem Zustädigkeitsbereich des BR herausfällt und die AN dadurch ihren betriebsverfassungsrecht-
lichen Schutz verlieren würden.
Dies gilt unabhängig davon,ob die betriebliche Umstrukturierung im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang im Wege der Einzel.oder Gesamtrechtsnachfolge oder ausschliesslich aufgrund von Änderungen der Betriebsorganisation innerhalb
eines Unternehmens erfolgt(§21a Abs.1-3 BetrVG).