Erstellt am 07.03.2006 um 17:36 Uhr von DocPille
Ihr solltet mal prüfen,ob eine Persönlichkeitswahl überhaupt zulässig ist....
Erstellt am 07.03.2006 um 17:46 Uhr von Abakus
>An was muss sich der Wahlvorstand halten?
Der Wahlvorstand muß sich an die eingereichte Liste halten. Es ist nicht Aufgabe des Wahlvorstandes, selber Listen zu erstellen. Die Anordnung auf der Liste ist Sache des Listenführers, möglichst in Absprache mit den Kandidaten.
Erstellt am 07.03.2006 um 17:52 Uhr von Sonja
Persönlichkeitswahl kann nicht angeordnet werden!
Sobald mehr als eine Liste beim Wahlvorstand eingereicht wird, kann keine Personenwahl mehr stattfinden. Nach dem Gesetz muss dann eine Verhältniswahl (=Listenwahl) durchgeführt werden.
Gesetzliche Regeln für die Erstellung der Reihenfolge auf einer Liste (bei Listenwahl und Personenwahl im normalen Wahlverfahren) gibt es nicht. Die Erstellung der Reihenfolge obliegt dem Listenführer, der das natürlich mit allen Kollegen auf seiner Liste besprechen und die Reihenfolge gemeinsam festlegen sollte (muß er aber nicht).
Bei der Persönlichkeitswahl ist die Reihenfolge nicht soo wichtig, da der Wähler ja die Personen wählen kann. Oft kommt der Letzte von der Liste auch in den neuen Betriebsrat.
Erstellt am 07.03.2006 um 17:53 Uhr von DocPille
Hallo,berge redet von einer persönlichkeitswahl,da gibt es Vorschriften..
Erstellt am 07.03.2006 um 17:55 Uhr von Abakus
> da gibt es Vorschriften..
Vorschriften für die Anordnung der Kandidaten? Nicht im normalen Wahlverfahren.
Erstellt am 07.03.2006 um 18:07 Uhr von berge
Vielen Danke erst mal für eure Antworten,
komme aber leider immer noch nicht weiter,
Nochmal zur Erklärung: Bei uns wurde es sich auf Persönlichkeitswahl geeinigt. Es gingen bei WV viele Bewerber ein.
Die hat der WV jetzt in einer Liste von 1-xx untereinander aufnummeriert und veröffentlicht. Auf den ersten Plätzen ganz oben, befinden sich gezielte Personen. Da diese Liste so auch der Wahlschein ist, haben diese Personen größere Chancen als welche die weiter unten stehen.
Gibt es da Vorgaben der Positionierung auch auf dem Wahlschein, evtl. nach chronologischen Eingang des Vorschlags?
Danke für eure Mühe
Erstellt am 07.03.2006 um 18:22 Uhr von Fayence
Hallo berge,
kannst Du mir mal bitte erklären, was Dein letzter Vorschlag bewirken soll? Dann stehen doch auch wieder KandidatInnen auf den ersten Plätzen, nur vielleicht andere.
Die einen schreien um Hilfe, weil die KandidatInnen in alphabetischer Reihenfolge auf dem Stimmzettel erscheinen sollen. Den nächsten passt dann wieder nicht, dass die Reihenfolge bei "A" und nicht bei "Z" beginnt.
Schon mal was von mündigen Wählern gehört? Es soll auch Wahlkandidaten geben, die die Wahl durch guten Wahlkampf im Vorfeld entscheiden und nicht erst beim Kreuzchen machen.
Ich plädiere deshalb für das "Round Paper Voting" !
Fayence
Erstellt am 07.03.2006 um 19:40 Uhr von Abakus
Da läuft etwas falsch! Es gibt keine Bewerber, die beim WV "eingehen". Bewerber stehen auf einer Liste, die nach Einsammeln der Stützunterschriften von einem Listenführer eingereicht wird. Der Listenführer kann WV-Mitglied sein, aber er erstellt die Liste nicht in seiner Eigenschaft als WV. Auch wenn ihr euch auf Persönlichkeitswahl "geeinigt" habt, muß es doch eine reguläre Liste geben!
Ich verstehe es im Moment so, daß die Einreichfrist abgelaufen ist und daß beim WV bisher nur Bewerber "eingegangen" sind. Es wurde also keine gültige Liste eingereicht. Dann ist euer Verfahren unzulässig. Die Wahl muß neu ausgeschrieben werden!