Hallo zusammen!

Ein Kollege hat eine Ermahnung dafür bekommen, dass er bevor er zu einem Gespräch mit der GL musste, ohne den Grund des Gespräches bei der GL zu erfragen, einfach einen BR mitgebracht hat. Im Nachhinein stellte sich aber heraus, dass des bei diesem Gespräch um den Mitarbeiter ging und um nichts anderes bzw. nichts dienstliches sondern nur um dessen Verhalten, da dieser sich zuvor beim BR beschwert hat, dass er in seiner Abteilung abfällig behandelt wird, alle Fehler die in der Abteilung entstehen, seine Fehler sind. Die GL führt in der Ermahnung den § 80 BetrVG auf und sagt, dass sie für dieses Gespräch damals keine Anwendung auf diesen § sieht und er aufpassen solle, dass dieses Verhalten nicht betriebsstörend ist und es evtl. zu weiteren Maßnahmen kommt.