Erstellt am 07.03.2006 um 11:50 Uhr von pit47
Hallo Marion,
zu 1:
Unterstützen kannst Du den BR von zu Hause aus, aber das Mitwirken erfordert das persönliche Erscheinen zu den Sitzungen des BR`s.
zu 2.
Bist Du von Deinem Amt als BRMtgl. zurückgetreten ?
Wenn nein, durfte auch kein Nachrücker in den BR einziehen, weil Du auch während der Elternzeit an den Sitzungen des BR`s teilnehmen kannst. dieses bekommstg Du auch von Deinem AG mit Fahrzeit bezahlt.
Wenn ja, hast Du keinen Anspruch auf einen Sitz im BR.
Erstellt am 07.03.2006 um 12:43 Uhr von Tamara Flux
pit,
"muss" denn ein BR Mitglied welches in der Elternzeit ist an den Sitzungen teilnehmen?
Gruß Tami
Erstellt am 07.03.2006 um 12:48 Uhr von DocPille
zu dem thema gibt es ein schönes Urteil,solltet ihr mal lesen:
http://www.gewerkschaft-big.de/urteilbetriebsrat.htm
Erstellt am 07.03.2006 um 12:50 Uhr von Tamara Flux
DocPille,
das Urteil beantwortet aber meine Frage nicht...
BITTE !!!! :-)
Lieber Gruß Tami
Erstellt am 07.03.2006 um 13:03 Uhr von pit47
Hallo Marion und Tami,
Entschuldigung,ich muß meine obige Aussage zurücknehmen.
Bei Elternzeit liegt eine Verhinderungsgrund vor und der Nachrücker ist rechtmäßig im BR.
Wenn Marion wieder arbeitet, hat sie das Recht im BR zu sitzen.
Erstellt am 07.03.2006 um 13:05 Uhr von DocPille
ein Betreibsratsmitglied welches sich in Elternzeit befindet ist an der Ausübung seines Amtes zeitweise gehindert.
D.H.:er braucht nicht an den Sitzungen teilzunehmen,ein Ersatzmitglied muss her,aber der Sitz im BR bleibt demjenigen.
Erstellt am 07.03.2006 um 18:21 Uhr von marion
Vielen Dank, das hilft mir enorm weiter!
Das heisst ich kann auch teilzeit arbeiten und bin wieder wie vor 2 Monaten im BR.
Leider wird es keine angenehme BR tätigkeit aber ich hoffe den AN helfen zu können.