Erstellt am 07.03.2006 um 11:06 Uhr von Fayence
Es gilt der befristete Arbeitsvertrag. Wird er gewählt, scheidet er zum Ende der Befristung aus dem BR aus.
Erstellt am 07.03.2006 um 17:14 Uhr von Silke
Hier zählt die Befristung des AV. Mitarbeiter mit Befristung sollten nicht in den BR gewählt werden, da sie nach Ablauf der Befristung auf alle Fälle aus dem Betrieb ausscheiden.