Erstellt am 06.03.2006 um 22:09 Uhr von Heini
Betriebsratsmitglieder dürfen in den Wahlvorstand berufen werden.
Die Stimmenauszählung ist öffentlich. Den Ort und Zeitpunkt der Stimmenauszählung kannst du dem Wahlausschreiben entnehmen.
Erstellt am 07.03.2006 um 10:09 Uhr von filou
ja, dürfen.
Bei mir ist das z.B. so.
Bin BR und im Wahlvorstend.