Erstellt am 06.03.2006 um 19:47 Uhr von norbert
Wahlberechtigt sind alle Mitarbeiter, wenn sie 18 Jahre alt sind. Interessanter ist die Frage wo sie wählen dürfen/können.
1. wenn ein gemeinsamer BR für ganz Deutschland gewählt wird( s.a. §§ 1+4 BetrVG), wählen sie mit ( evtl. mittels der Briefwahl)
2. wenn pro Betriebsstätte gewählt wird, müßten sie einen eigenen Wahlvorstand bestellen bzw. der BR des Hauptbetriebes erledigt dies. Dann wählen sie ihren eigenen BR.
Erstellt am 06.03.2006 um 21:12 Uhr von Ramses II
Was in den Arbeitsverträgen steht ist völlig wurscht!
Zu prüfen wäre ob Ihr einen einzigen deutschlandweiten Betrieb mit mehreren Betriebsteilen habt, oder ob es sich um mehrere Betriebe handelt.
Gibt es denn außerhalb des Hauptbetriebes irgendwelche Leitungsfunktionen oder sind die im Hauptbetrieb zusammengefasst?