Erstellt am 06.03.2006 um 16:52 Uhr von w-j-l
Trotzdem muss geheim gewählt werden.
Auch wenn nur 2 Kandidaten da sind, müssen die nicht unbedingt gewählt werden. Du sagst zwar, dass sich alle einig sind. Den Wahrheitsgehalt dieser Aussage kannst Du aber nur überprüfen, wenn geheim (schriftlich) abgestimmt wird. Jeder muss sich bei einer Wahl frei und ohne den "Gruppendruck" entscheiden könen.
Gruesse
w-j-l
Erstellt am 06.03.2006 um 17:49 Uhr von DocPille
Wo steht das geheim gewählt werden MUSS??
Erstellt am 06.03.2006 um 18:10 Uhr von Rattle
hallo, all
habe das hier dazu gefunden:
Die Wahl des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden erfolgt in der konstituierenden Sitzung des BR. Diese wird gemäß § 29 Abs. 1 vom WV vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag einberufen und vom Vorsitzenden des WV geleitet, bis der BR aus seiner Mitte einen Wahlleiter bestellt hat (vgl. im übrigen § 29 Rn. 2 ff.). Besondere Wahlvorschriften bestehen nicht. Der BR kann unter Beachtung gesetzlicher Bestimmungen Grundsätze beschließen und ggf. in einer Wahlordnung festlegen. Die Wahl kann geheim oder offen, durch Handaufheben und u. U. sogar durch Zuruf erfolgen, sofern durch den Wahlleiter einwandfrei festgestellt werden kann, wer gewählt worden ist (FKHE, Rn. 8; GK-Wiese, Rn. 10; HSG, Rn. 18). Sofern es ein BR-Mitglied verlangt, muß eine geheime Abstimmung durchgeführt werden (MünchArbR-Joost, § 306 Rn. 3; Richardi, Rn. 6; ErfK-Eisemann, Rn. 2; Lichtenstein, BetrR 87, 7 [9]; a. A. ArbG Bielefeld 12. 8. 98, AiB 99, 341 mit kritischer Anm. Wedde; FKHE, a. a. O.; GK-Wiese, a. a. O.; offen Wurm, ZBVR 00, 257). Nur auf diese Weise kann die Wahlfreiheit der einzelnen BR-Mitglieder garantiert werden (ähnlich MünchArbR-Joost, a. a. O.).
mfg
Erstellt am 07.03.2006 um 07:29 Uhr von Kölner
"w-j-l", woher nimmst Du diese Meinung?
Ist Deine Meinungsbildung dazu schon abgeschlossen?
Würde ich zu Dir durchdringen, wenn auch ich Dir bestätige, dass Deine Aussage so nicht stimmt.
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