Hallo Forum,

Die BR Wahl ist bei uns vom Wahlvorstand abgebrochen worden. Wahl termin war ende märz. Die Amtszeit des BR endet auch Ende März. Durch die Neuwahl wird sich der Wahltermin um ca. 2 Monate verschieben. Das heißt, 2 Monate gibt es keinen BR. Kann dann der Arbeitgeber in bezug auf das BetrVG "machen was er will"? was ist mit abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen, sind die dann ausgesetzt. Können eventl die Arbeitnehmer die Verlängerung der Amtszeit des alten BR beantragen. Vielen Dank.