Erstellt am 02.03.2006 um 11:57 Uhr von Hotte
Wahl Ordnung § 24 Voraussetzungen
(1) Wahlberechtigten, die im Zeitpunkt der Wahl wegen Abwesenheit vom Betrieb verhindert sind, ihre Stimme persönlich abzugeben, hat der Wahlvorstand auf ihr Verlangen
1. das Wahlausschreiben,
2. die Vorschlagslisten,
3. den Stimmzettel und den Wahlumschlag,
4. eine vorgedruckte von der Wählerin oder dem Wähler abzugebende Erklärung, in der gegenüber dem Wahlvorstand zu versichern ist, dass der Stimmzettel persönlich gekennzeichnet worden ist, sowie
5. einen größeren Freiumschlag, der die Anschrift des Wahlvorstands und als Absender den Namen und die Anschrift der oder des Wahlberechtigten sowie den Vermerk »Schriftliche Stimmabgabe« trägt,
auszuhändigen oder zu übersenden. Der Wahlvorstand soll der Wählerin oder dem Wähler ferner ein Merkblatt über die Art und Weise der schriftlichen Stimmabgabe (§ 25) aushändigen oder übersenden. Der Wahlvorstand hat die Aushändigung oder die Übersendung der Unterlagen in der Wählerliste zu vermerken.
Kommentar zum § 24 Abs. 1 WO Däubler/ Kittner/ Klebe
Der WV sollte vermeiden, AN, von denen er annimmt, dass sie zum Zeitpunkt der Wahl voraussichtlich wegen Abwesenheit vom Betrieb verhindert sind, ihre Stimme persönlich abzugeben, aufzusuchen und auf schriftliche Stimmabgabe zu drängen. Der WV darf von sich aus auch nicht die Wahlunterlagen zur schriftlichen Stimmabgabe an einen Wahlberechtigten übermitteln, ohne dass von diesem das Verlangen nach dieser Wahlform gestellt wurde
mfg
Erstellt am 02.03.2006 um 12:15 Uhr von w-j-l
@Hotte
So ein Scheiss, den Du hier erzählst!!!!! So etwas ärgert mich maßlos!!!!!
Was Du da treibst ist Desinformation durch Weglassen von Information.
Warum liest Du denn den §24 WO nicht einfach einen oder zwei Absätze weiter? Dann würdest Du nämlich im Absatz 2 und 3 erkennen können, was Du hier für einen Blödsinn schreibst:
immer noch §24 WO: !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1
(2) Wahlberechtigte, von denen dem Wahlvorstand bekannt ist, dass sie im Zeitpunkt der Wahl nach der Eigenart ihres Beschäftigungsverhältnisses voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden (insbesondere im Außendienst oder mit Telearbeit Beschäftigte und in Heimarbeit Beschäftigte), erhalten die in Absatz 1 bezeichneten Unterlagen, ohne dass es eines Verlangens der Wahlberechtigten bedarf.
(3) Für Betriebsteile und Kleinstbetriebe, die räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt sind, kann der Wahlvorstand die schriftliche Stimmabgabe beschließen. Absatz 2 gilt entsprechend.
@ Frieda:
Lass Dich nicht irre machen, und lies als WV wenigstens mal den Text der WO durch, biiiitte!
Dann würden sich nämlich solche Fragen auch häufig erübrigen.
Nix für ungut Frieda, geärgert habe ich mich gerade nur über Hotte
Gruesse
w-j-l
Erstellt am 02.03.2006 um 13:43 Uhr von Frieda
@ w-j-l
... vielen Dank für Deine Bemühungen. Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht. Als ich die Buchstaben "WO" las, bin ich auch schon rosa angelaufen....
Wir Wahlvorstände sind ausgesprochene Neulinge auf diesem Gebiet und stampfen die Wahl nebenbei aus dem Boden. Da verliert man schon mal die Übersicht.
Viele Grüße
Frieda
Erstellt am 03.03.2006 um 09:41 Uhr von geheimnistraeger
Hi,
also wir als Wahlvorstand mit vielen kleinen Nebenstellen und Aussenstellen haben für diese Briefwahl beschlossen und auch die Unterlagen frühzeitig zugeschickt.
Alle diese MItarebiter/innen brauchten auch nicht gesondert irgendwelche Unterlagen anfordern da diese von uns aus automatisch zu geschickt wurden. Auch sehe ich es nicht als "verwerfliche" an die Belegschaft immer und jederzeit darauf hinzuwesen, das Wahlen sind und wer an dem Wahltagen verhindert ist die Unterlagen bei uns anfordern soll.
Als Wahlvorstand haben wir uns auch entschlossen eine Mitteilung an alle Mitarbeiter/innen in der nächsten Abrechnung zu versenden mit der wir nochmals auf die Wahl aufmerksam machen. Natürlich ohne Werbung für einzelen Kandidatenlisten sondern lediglic mit einer Aufklärung warum es wichtig ist einen BR zu wählen.
Nach meiner Auffassung ist es mit eine Aufgabe des Wahlvorstandes die Wahl sooft wie möglich ins Gespräch zu bringen, damit jeder davon überzeugt ist das seine Stimme wichtig ist.
P.S.: ich bin übrings kein Kandidat oder BR, sondern lediglich Wahlvorstand und sehe dies auch als wichtige Tätigkeit an
Erstellt am 06.03.2006 um 11:26 Uhr von Matthias
Vielleicht eine ergänzende Frage:
Kann man als Vorschlagsliste Werbung machen für die außerhalb des Unternehmens befindliche Mitarbeiter. Bisher wurde uns der Zugang zu den Anschriften der potentiellen Briefwähler verwährt.
Wie können wir diesen ein Programm zuschicken ?