Erstellt am 01.03.2006 um 21:05 Uhr von Heini
Für das bestehen eines Arbeitsverhältnisses ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag nicht zwingend.
Auch eine “400,- € Jobber” wird als Betriebsratsmitglied durch das Kündigungsschutzgesetz vor einer Kündigung besonders geschützt.