Erstellt am 01.03.2006 um 13:23 Uhr von w-j-l
Hallo lars1966
wenn ich 39 und 26 addiere, dann komme ich auf 65.
Wenn es 65 sind, bei der angegebenen Verteilung, dann hättest Du das aber wirklich gaaaaanz einfach im § 5 Abs.2 der WO nachlesen können. Nicht mal Kommentar, sondern der reine, klare Text!!!!
Losen!!!!
gruesse
w-j-l
Erstellt am 01.03.2006 um 14:45 Uhr von Fayence
Hallo lars1966, hallo w-j-l,
ich wüsste nicht, warum überhaupt gelost werden soll.
Laut den mir bekannten Kommentierungen wird dann gelost, wenn auf den letzten zu vergebenden Sitz 2 identische Höchstzahlen entfallen.
Ist mit den Angaben 39 Frauen und 26 Männer aber nicht der Fall.
Auf den 5. Sitz entfällt die Höchstzahl 13/Frauen und Höchstzahl 8 2/3 /Männer.
Somit komme ich auf 3 Sitze für die Frauen und auf 2 Sitze für die Männer.
Gruß
Fayence
Erstellt am 01.03.2006 um 15:03 Uhr von Petrus
Hi Lars,
die Männlein haben recht! Dem Geschlecht in der Minderheit (bei Euch die Männer) steht die sich aus der d'Hondtschen Verteilung ergebende Mindestzahl an Sitzen (hier 2) zu. Von einem Anspruch des Mehrheitsgeschlechts steht nichts im Gesetz, es können also 2,3,4 oder 5 Männer in den BR gewählt werden.
Erstellt am 01.03.2006 um 15:34 Uhr von w-j-l
Oooops, richtig Fayence, Du hast wieder mal gut aufgepasst, und ich habe zu früh aufgehört zu denken.
Aber Petrus hat auch recht, und ich hab den Kern der Frage erst richtig verstanden.
In diesem Fall kann der BR tatsächlich aus 5 Männern bestehen, aber nicht aus 5 Frauen (zumindest solange sich Männer zur Wahl stellen). Das ist in diesem Falle das Schicksal des Mehrheitsgeschlechts, dass es völlig unterdrückt werden kann ;-)))