Erstellt am 01.03.2006 um 15:21 Uhr von Knut
Hallo Postgeneral,
dieser Fall kann eingentlich nicht eintreten, da die Kandidaten sich schriftlich einverstanden erklären müssen mit der Kandidatur einverstanden zu sein. Da Deine Liste wohl noch nicht fertig ist und um Ärger zu vermeiden ist es das einfachste eine neue Liste anzufertigen und die Stützunterschriften neu einzusammeln. Ansonsten läufst Du Gefahr, das jemand der eine Stützunterschrift geleistet hat sich beklagt und sagt...."Wenn ich das gewußt hätte, dann hätte ich nicht unterschrieben." Und bei einer Anfechtung bekommt er dann Recht.
Es ist auch wenig bekannt, wie wichtig eine korrekte Liste ist und wie leicht diese ungültig wird.
z.B. Wenn die Vorschlagsliste und die Stützunterschriften nicht fest miteinander verbunden ist (z.B. getackert) ist diese nicht gültig, da jemand etwas austauschen könnte. In einem Konzernbetrieb von uns so geschehen....Folge war....komplette Neuwahl!
Gruß
Knut