Erstellt am 28.02.2006 um 17:01 Uhr von w-j-l
Hallo,
Sind die 6 Monate tatsächlich AM TAG DER WAHL noch unterschritten?
Die Kommentare sagen, dass kurzfristige Unterbrechungen unschädlich sind. Wo die Grenze ist, wird unterschiedlich bewertet. Es wird gesagt, dass Unterbrechungen größer 2 Monate, in jedem Falle aber 6 Monate schädlich sind.
Gruesse
w-j-l
Erstellt am 28.02.2006 um 18:09 Uhr von Ramses II
Hätte der Gesetzgeber gewollt dass 5 Monate und 28 Tage reichen dann hätte er das sicherlich so formuliert.
Wenn ich den Zug verpasse ist es auch egal ob um eine halbe Stunde oder zwei Sekunden.
Erstellt am 28.02.2006 um 19:14 Uhr von w-j-l
Ne RamsesII, ganz so hart ist es einfach nicht. Wir hatten son 'nen Fall.
1-monatige Unterbrechung beim Übergang vom einen zum anderen AG im gemeinsamen Betrieb. Die Unterbrechung ist unschädlich. Hat auch unser Anwalt bestätigt.
Gruesse
w-j-l
Erstellt am 28.02.2006 um 20:06 Uhr von Ramses II
Yepp!
Und nachts ist kälter als draußen!
Hat allerdings auch nichts mit der Frage zu tun!