Eine schöne, diskutante Frage, deren Antwortanzahl die 20er-Marke brechen könnte.
Vorweg (auch wenn Du das so nicht gefragt hast):
Grundsätzlich erwarte ich, dass sich in den nächsten Jahren einige Arbeitsrechtgesetze ändern werden: Das TzBfG im § 14, die GewO vielleicht, das BUrlG möglicherweise, das BetrVG eventuell in § 37, das KüSchG ggf., das ArbZG höchstwahrscheinlich.
Zu Deiner Frage:
Das dabei die ein oder anderen TV's "Federn lassen müssen", erscheint dabei logisch. Ich bin z.B. massiv gespannt darauf, zu welchem Preis die IGM eine bessere Entlohnung gemäß Ihren Lohnzuwachsforderungen von bis zu 6% durchsetzen können wird. Oder ob auch der TVöD im Jahre 2007 wiederholt Veränderungen erfährt. - Ob dann dazu auch Änderungen im Tarifvertragsrecht zugelassen werden (müssen/sollten), halte ich für vage und wenig einschätzbar (Stichwort "Betriebliche Bündnisse")! Die Gewerkschaften könn(t)en dabei weiterhin "mitspielen" - wenn sie denn wollen und sich auf die Stärken und Interessen der AN "besinnen"!
Auf betrieblicher Ebene wird der BR - wenn er denn funktioniert - für die AN im Betrieb wichtiger werden, wenn er sein Handwerkszeug gelernt hat. Er ist bereits jetzt mitunter ein "Vermittler, ein Warner, ein Helfer, ein Sozialarbeiter, ein Forscher, ein Familientherapeut, ein Mediator, ein Kläger, ein Richter, ein Mädchen-für-vieles, ...".
Inwiefern ihm eine Managementfunktion obliegt, er sie annimmt, ist zu hinterfragen. Er muss - wenn nicht schon jetzt - zukünftig ganz sicher verstehen und (er)klären können, welche wirtschaftlichen, strategischen, ökonomischen, personalwirtschaftlichen, rechtlichen (...) Ziele vom AG/UN verfolgt werden. Will er dazu eine gewichtige Meinung haben, muss er zumindest sein Wissen bereitwillig erweitern lassen wollen!
Noch was zum Schluss:
Es ist ja bereits aktuell auf betrieblicher Ebene - gerade bei nicht tarifgebundenen AG/AN - viel möglich. Ein Ausbau dieser Gestaltungsmöglichkeiten halte ich für wahrscheinlich!