Erstellt am 27.02.2006 um 11:02 Uhr von Friedel
im Prinzip ja.
ergibt sich aus dem TzBfG, Teilzeitbeschäftigte dürfen gegenüber Vollzeitbeschäftigten nicht benachteiligt werden. Da sie mit ihrem Gehalt aber nicht über 400,- Euro kommen dürfen muss das dann in Arbeitszeit umgerechnet werden. Die andere Seite ist, wo word das wirklich umgesetzt? Muss wohl vor dem Arbeitsgerecht erstritten werden. Aber ich glaube, die Chancen wären da nicht schlecht.
Friedel