Erstellt am 25.02.2006 um 18:23 Uhr von Kölner
Vorschlag:
Mündliche Vereinbarungen abschaffen.
Anträge auf Urlaubsgewährung erstellen.
Genehmigung per Unterschrift durch den Vorgesetzten einfordern.
Urlaubsplanungskonferenzen einführen.
Urlaubsplanungsstichtage einführen.
Verbindlichkeit einfordern.
Dann hört das auch irgendwann mal auf, dass er Urlaub kürzt - dann könnte es für ihn nämlich teuer werden.
Erstellt am 26.02.2006 um 14:08 Uhr von phugo
Werd versuchen das eine oder andere durchzusetzen mal sehen was dabei rauskommt.
Erstellt am 27.02.2006 um 10:16 Uhr von Petrus
Ein verbindlicher Urlaubsplan (bzw. eine BV dazu) ist im Zweifelsfall per Einigungsstelle erzwingbar - ihr könnt von der Geschäftsleitung also ein gewisses Entgegenkommen erwarten.
Wir haben zwar schriftliche Urlaubsanträge, aber keinen festen Urlaubsplan. Bei mir hat sich der Chef auch erst etwas geziert, als ich im Januar meinen Sommerurlaub beantragt habe (mit Kindern muß man nunmal rechtzeitig buchen...). Ein Hinweis unserer BRVorsitzenden auf §87 (1) Nr.5 BetrVG hat ihn dannganz schnell zu einer Unterschrift bewogen...