Hallo und guten Tag,
ich habe wieder eine dringende Frage. Einer Mitarbeiterin ist im Mai 2005 gekündigt worden. Kündigungsschutzklage läuft noch (LAG). Seit der Kündigung krank und seit Gesundung im September 2005 nicht mehr im Unternehmen beschäftigt, AG beschäftigte sie nicht weiter. Steht jetzt nicht auf der Wählerliste. Meine Frage, besteht jetzt ein aktives und ein passives Wahlrecht, oder nur ein aktives, oder kein Wahlrecht??? Der AG sagt sie ist keine Mitarbeiterin mehr. Was muss der Wahlvorstand tun?
Besten Dank für die Antworten, Gruß angelo