Erstellt am 23.02.2006 um 14:01 Uhr von Norden
Ja, der Vorsitz kann bis dahin ausgeübt werden.
Dann rückt ein Ersatzmitglied nach und der Stellvertreter zum Vorsitzenden auf.
Gibt es keine Ersatzmitglieder, dann bittet den amtierenden BR jetzt welche zu bestellen.
Wurde kein Stellvertreter vom BR bestimmt, dann wählt ihr jetzt einen aus Eurer Mitte.