Erstellt am 22.02.2006 um 23:02 Uhr von Herbert
Wird nur eine Liste eingereicht ist Personenwahl. Je nach Betriebsgröße und Wahlverfahren gilt grundsätzlich: Wenn zwei oder mehr Listen eingereicht werden ist automatisch Listenwahl (schreibt das Gesetz vor).
Auch Wahlvorstandsmitglieder dürfen kandidieren bzw. sich zur Wahl stellen. Wo auch immer. Jeder Bewerber kann jedoch nur auf einer Liste kandidieren.
Wenn er auf zwei Listen steht, wird er gefragt welche Bewerbung gestrichen werden soll.
Könnt ihr noch Listen einreichen oder ist die Frist schon abgelaufen?
Wenn die Frist schon abgelaufen ist, kann man kaum noch was machen.
Wenn die Frist zum einreichen von Listen noch nicht abgelaufen ist, mach selber eine "bessere" Liste und reich sie ein.
Der Wähler wird dann entscheiden.
Erstellt am 23.02.2006 um 08:34 Uhr von w-j-l
Hallo nemo,
was heißt: " ..... hängen von vorneherein 5 Listen aus."
Sind das nur Listen, auf denen sich die Interessenten eintragen können? Oder sind das schon die verschiedenen Listen, die danach eingereicht werden? Ist Eure Einreichungsfrist schon abgelaufen?
Wie groß ist Eurer Betrieb? Wenn größer als 50 bis zu 100, nach welchem Wahlverfahren wählt ihr?
Gruesse
w-j-l