Erstellt am 22.02.2006 um 15:31 Uhr von viktor
Ich sehe keinen Grund, warum der Mitarbeiter nicht über seinen Vertrag mit Kollegen sprechen sollte.
Erstellt am 22.02.2006 um 18:16 Uhr von Gevatter
Ich sehe das nicht ganz so locker wie Du Viktor. Wenn es z.B um die Bezahlung geht und der MA verdient deutlich mehr als ein anderer Kollege, kann das problematisch werden. Der AG kann verlangen, daß der AN seinen Verdienst nicht herumposaunt. Mit Betriebsratsmitgliedern kann der MA jedoch jederzeit über alle Details seines Vertrages sprechen.
Erstellt am 22.02.2006 um 19:15 Uhr von Kölner
Die "Schweige-Klausel" in AV besitzt grundsätzlich Gültigkeit. Wie sinnig so etwas ist, ist eine andere Frage.
Inwiefern ein AN im Rahmen einer solchen nur mündlich getätigten Anweisung, arbeitsrechtlich belangt werden kann - in Bezug zu einer ohnehin schon schwer zu kontrollierenden AV-Pflicht -, sähe ich als AN als zumindest "sehr vage" an und würde mögliche Konsequenzen recht gelassen entgegensehen!
Erstellt am 22.02.2006 um 20:05 Uhr von Gevatter
Sehe ich ähnlich wie Du Kölner. Allerdings würde ich grundsätzlich Stillschweigen gegenüber Kollegen wahren, die nicht im BR sind. Auch wenn der AG einem "Plappermaul" nur sehr schwer beikommen kann, zieht eine solche Angelegenheit u.U völlig unnötigen Ärger nach sich, der sicher keinen Gewinn bringt. Der AG wird in der mildesten Form zumindest sauer sein.
Erstellt am 23.02.2006 um 13:31 Uhr von viktor
Ich erinnere daran, das der Vertrag, der oben genannt wird, keine Stillschweigeklausel enthält. Im Übrigen hat meines Wissens schon vor vielen Jahren das BAG festgestellt, dass es zumindest im Zusammenhang mit dem Gehalt keine Schweigepflicht gibt. Ich kenne kein neueres Urteil - vielleicht jemand anderes?